Eine klare Zielsetzung gehört zu jeder Intervention, auch in einem komplexen und dynamischen Feld wie der Gesundheitsförderung und Prävention. Bei der Zielformulierung wird geklärt, was bis wann in welchen Settings oder bei welchen Zielgruppen erreicht werden soll. Die Ziele bilden gleichzeitig die Referenz für die Wahl der geeigneten Massnahmen. Dabei sollen die Projektziele nicht als starres Korsett verstanden werden, sondern Projektziele können sich im Laufe eines Projektes auch verändern, es können neue hinzukommen, ursprüngliche können an Bedeutung verlieren. In die Beurteilung der Zielerreichung sollen alle Ziele einbezogen werden, also sowohl die ursprünglichen als gegebenenfalls auch adaptierte und neue Ziele. Nur so werden Entwicklungen und Lernprozesse transparent.
Es wird unterschieden zwischen der Vision und den Projektzielen. Bei der Vision handelt es sich um eine eher allgemeine Vorstellung über erwünschte Zustände mit einer über die Projektdauer hinausreichenden Perspektive. Die Projektziele selber sind zeitlich klar begrenzt und sollen so formuliert sein, dass sie bis Ende Projekt erreichbar und beurteilbar sind. Ziele der Gesundheitsförderung sollen nicht nur auf individuelles Verhalten fokussieren, sondern mehrere der folgenden Ebenen berücksichtigen:
Wirkungsmodelle helfen, die Komplexität des Gegenstandsbereiches zu strukturieren und Zusammenhänge zwischen Zielen und Massnahmen zu überblicken (vgl. das Ergebnismodell von Gesundheitsförderung Schweiz).
Gute Ziele sollten möglichst spezifisch, messbar, anspruchsvoll, realistisch und terminiert (smart) sein:
Oft lässt die Zielformulierung allein noch keine Beurteilung der Zielerreichung zu. Dann müssen ein oder mehrere Indikatoren formuliert werden, die angeben, woran man erkennen kann, ob die Ziele erreicht werden. Wo quantitative Indikatoren formuliert werden, ist zusätzlich das Anspruchsniveau (Sollwert) zu bestimmen. Die Bestimmung von Indikatoren ist stark mit der Wahl der Evaluationsmethoden gekoppelt. Es empfiehlt sich, mehrere Indikatoren (und damit Methoden) zu kombinieren, die unterschiedliche Perspektiven auf den gleichen Sachverhalt zulassen. Gute Indikatoren zeichnen sich durch folgende fünf Punkte (ZWERG) aus:
Als Projektträger sind Sie den Finanzgebern am Ende des Projekts Rechenschaft schuldig über die Erreichung von vertraglich vereinbarten Zielen. Oft müssen auch vertraglich festgelegte Projektziele in der Feinplanungsphase verfeinert und präzisiert werden. Solche Reformulierungen sollten mit der Auftraggeberschaft besprochen und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Manchmal besteht die Erwartung, dass Projektleitungen für ihr eigenes Projekt Abbruchkriterien formulieren. In vielen Fällen bilden Projekte jedoch die Existenzgrundlage der Projektleitung und Mitarbeiter/-innen, so dass das Formulieren von Abbruchkriterien einem Sägen am eigenen Ast gleichkommen würde. Deshalb sollten Auftragnehmer/-innen und Auftrageber/-innen Abbruchkriterien immer gemeinsam formulieren.
Sehr häufig werden Massnahmen (der Weg zum Ziel) mit Zielen (erwünschte Wirkungen) verwechselt und schon die Durchführung einer Massnahme für das Erreichen des Projektziels gehalten. Mit einer vagen Zielformulierung kann die Schwierigkeit umgangen werden, erwünschte Wirkungen genau beschreiben zu müssen. Wenn sie vage bleibt (etwa Sensibilisierung einer Zielgruppe), kann die Zielerreichung nicht überprüft werden und sie können auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, falls das Resultat anders ist als erhofft.